Termine für die Abgabe und Zahlung von Steuer-und Sozialversicherungsbeiträgen 2012
Diese Termine für den jeweiligen Zeitraum entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben.
Zusätzl. Hinweise:
Durch regionale Feiertage können sich Abweichungen ergeben. Die Zahlung gilt dann als entrichtet, wenn der Betrag bei der Finanzkasse/Krankenkasse eingegangen ist.