Termine für die Abgabe und Zahlung von Steuer-und Sozialversicherungsbeiträgen 2012

 

Diese Termine für den jeweiligen Zeitraum entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben.

 

Zusätzl. Hinweise:

Durch regionale Feiertage können sich Abweichungen ergeben. Die Zahlung gilt dann als entrichtet, wenn der Betrag  bei der Finanzkasse/Krankenkasse eingegangen ist.