Kosten vor Gründung Betriebsausgaben?

Immer wieder stellen wir bei der Frage "Und was ist mit Ihren Belegen bezüglich der Kosten vor dem Gründungstermin?" fest, dass wir erstaunt angesehen werden.

Dies wiederum erstaunt uns.

Denn die Kosten, die in klar erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gründung stehen, können Sie ohne weiteres als Betriebsausgaben ansetzen. Hier eine kurze - nicht abschließende - Übersicht möglicher Kosten:

  • Kosten für eine Existenzgründungsberatung
  • Kosten für fachkundige Stellungnahmen
  • Reisekosten zu eventuellen Auftraggebern, Lieferanten, Banken, Steuerberater, IHK usw.
  • Kosten für Schulungen, Lehrgänge, Fachliteratur, Schreibmaterial, Telefonkosten u.s.w.
  • Erstellen eines Fleyers, einer Internetseite sowie andere Werbungskosten

Wie gesagt, diese Aufstellung ist nicht abschließend. Daher ist es sinnvoll, sich rechtzeitig zu informieren.