Kennen Sie die Formulare, die die Finanzverwaltung von jemanden fordert, der eine Einnahme- Überschuss-
rechnung erstellt?


Schauen Sie es sich einmal an.

 

 

Die richtige Entscheidung ist nicht immer ganz leicht.


Immer wieder wird die Frage Buchführung oder nicht, Bilanz oder einfache Gewinnermittlung von der Politik und den Medien diskutiert. Es werden Vor- und Nachteile heftigst besprochen. Was aber kaum genannt wird ist, dass wir im Rahmen der vereinfachten Gewinnermittlung bereits nahe an der Buchführung sind. Es müssen aus steuerlichen Erfordernissen Investitionen und deren Finanzierung, Privatentnahmen und -einlagen, verschiedene Kosten usw gesondert aufgezeichnet werden. Dann sind wir aber bereits fast bei der Buchführung.

Einmal im Jahr gehen Sie in der Regel zu Ihrer Bank, um Ihren Jahresabschluss zu übergeben und zu besprechen. Von dort kommt dann noch die Frage nach dem Anlageverzeichnis, Ihren Warenbeständen, den Forderungen und den Verbindlichkeiten. Wir sind hier fast bei der Bilanz und der Buchführung.

Nun gibt es sicherlich auch eine Vielzahl von Gründen, unter Berücksichtigung des oben gesagten, die eine vereinfachte Gewinnermittlung für durchaus empfehlenswert ausweisen.

Aber dies alles zu berücksichtigen, erfordert eben kompetenten Rat.