Potentielle Steuerhinterzieher?
In Unternehmern, die das tägliche Geschäft fast ausschließlich mit Bargeld abwickeln ( also Einzelhandel und Gastronomie ), sieht die Finanzverwaltung zunächst grundsätzlich potentielle Steuerhinterzieher. Denn dort - bei der Finanzverwaltung - ist man offensichtlich der Meinung, dass Gelegenheit immer Diebe machen soll.
Bisher konnte ein Betriebsprüfer nur über langwierige und schwierige Nachkalkulationen versuchen nachzuweisen, ob und wenn ja, wieviel Bargeld aus den Einnahmen vermeintlich von der rechten in die linke Tasche gewandert ist. Alles sehr aufwändig. Geschickte Berater konnten hier im Rahmen einer Betriebsprüfung mit Methoden, den Ansatz des Wareneinsatzes zu verringern, versuchen, den Schaden zu begrenzen. Methoden, die sich im Laufe der Jahre herausgebildet hatten.
Das können Sie alles vergessen. Diese Methoden beeinhalten heute besondere Gefahren nach dem Motto, was früher gut war, ist es heute noch lange nicht.
Hier sind neue bzw. konsequentere Strategien dringend zu beachten.
Die allseits bekannte "ordnungsgemäße Buchführung" bekommt immer mehr Bedeutung. Denn ist die einmal erschüttert, stehen Tür und Tor für die Nutzung der Gelddruckmaschine in der Finanzverwaltung offen.
Noch etwas: die Nutzung dieser speziellen Gelddruckmaschine durch die Finanzverwaltung ist weitestgehend gerichtsfest.
Wie kann man sich aber da gegen wehren? Fragen Sie uns