Sind Sie vorbereitet?

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU), kennen Sie die?

Die GDPdU mit Fragen und Antworten.

Nur ein Hinweis: diese Grundsätze wurden von der Finanzverwaltung aufgestellt.

Neue Wege der Betriebsprüfung, oder das Röntgengerät


Die Zeit ist vorbei, in der ein Betriebsprüfer noch das Belegmaterial mit den einzelnen Buchungen verglichen hat. In dem er mühsam versucht hat, trotz aller Erfahrung, Zusammenhänge zu sehen und zu bewerten. Als er auch noch auf Zufallsfunde angewiesen war.

Diese Form der Betriebsprüfung ist endgültig vorbei.

Heute hat er Anspruch auf eine CD, die sämtliche Daten Ihrer Buchführung für den zu prüfenden Zeitraum beeinhaltet. Diese Daten können mit einem speziellen Programm von rechts nach links, von oben nach unten, von kreuz nach quer analysiert werden. Es besteht die Möglichkeit den linken Schnürsenkel mit dem rechten Ohrläppchen zu vergleichen. Er stellt in Sekunden fest, ob Ihre Ausgangsrechnungen vollständig erfasst, oder ob Aktionen an Wochenenden oder Feiertagen vorgenommen wurden. Der Prüfer kann feststellen, ob dort, wo sehr stark mit Bargeld gearbeitet wird (wie zB Einzelhandel oder Gastronomie) Tageseinnahmen manipuliert sind. Und und und.

Also eine buchhalterische Computertomografie ( CT ) mit Analyse.

Diese neuen Möglichkeiten der Finanzverwaltung erfordern eine besondere Beachtung sowie besondere Massnahmen.

Wissen Sie, wie unter diesen Umständen, vorbereitend gehandelt werden muss?

Wir wissen es. Möchten Sie erfahren wie?