Ein gieriges Ergebnis des Finanzministers

Mit solch einem Geldbetrag kann Ihre Bank zur Finanzierung des Ergebnisses einer Betriebsprüfung rechnen:

Nehmen wir einmal an, es erfolgt lediglich (meistens kommen noch andere Positionen hinzu) eine Gewinnhinzuschätzung von € 30.000,00 netto. Sie unterliegen dem Regelsteuersatz von zur Zeit 19% bei der Umsatzsteuer, einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35% bei der Einkommensteuer und der seit 2008 geltenden neuen Rechtsgundlage für die Gewerbesteuer. Mit der unten aufgeführten Mehrbelastung müssen Sie pro Jahr rechnen.

 

Steuerart

Steuerbetrag

Umsatzsteuer

€       5.700,00

Einkommensteuer

€       6.510,00

Gewerbesteuer

€       4.725,00

SUMME pro Jahr

€     16.935,00

 

Eine Prüfung findet in der Regel für drei Jahre statt. Folglich beläuft sich die gesamte Nachzahlung auf sage und schreibe € 50.805,00.

Dafür muss unsere Oma aber lange stricken.