Ein gieriges Ergebnis des Finanzministers
Mit solch einem Geldbetrag kann Ihre Bank zur Finanzierung des Ergebnisses einer Betriebsprüfung rechnen:
Nehmen wir einmal an, es erfolgt lediglich (meistens kommen noch andere Positionen hinzu) eine Gewinnhinzuschätzung von € 30.000,00 netto. Sie unterliegen dem Regelsteuersatz von zur Zeit 19% bei der Umsatzsteuer, einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35% bei der Einkommensteuer und der seit 2008 geltenden neuen Rechtsgundlage für die Gewerbesteuer. Mit der unten aufgeführten Mehrbelastung müssen Sie pro Jahr rechnen.
Steuerart | Steuerbetrag | |
|---|---|---|
Umsatzsteuer | € 5.700,00 | |
Einkommensteuer | € 6.510,00 | |
Gewerbesteuer | € 4.725,00 | |
SUMME pro Jahr | € 16.935,00 |
Eine Prüfung findet in der Regel für drei Jahre statt. Folglich beläuft sich die gesamte Nachzahlung auf sage und schreibe € 50.805,00.
Dafür muss unsere Oma aber lange stricken.