Die Datenträgerüberlassung und was sie so mit sich bringt


Also, wie bereits erwähnt, erhält die Betriebsprüfung bei Beginn der Prüfung eine Daten-CD Ihres Unternehmens. Die darauf befindlichen Daten werden auf dem Laptop der Betriebsprüfung gespeichert und damit hat die Finanzverwaltung alle Daten aus Ihrer Buchführung.

Jetzt beginnt die Prüfung. Die Daten werden von links nach rechts und von oben nach unten, oder auch quer untersucht, geprüft und auf Fehler untersucht.

Soweit so gut. Dass dieses im Rahmen einer Betriebsprüfung erfolgt, dürfte als normal angesehen werden.

Was ist aber im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder einer Lohnsteuer-Außenprüfung? Hier müssen diese Daten-CD's ebenfalls übergeben werden. Bisher wurden fast ausschließlich die entsprechenden Konten und Unterlagen gecheckt. Kann man sicher sein, dass wegen der nun einmal vorhandenen Daten nicht weitergehend analysiert wird? Denn die Daten sind schon einmal vorhanden und ein vorläufiger Check ist in relativ kurzer Zeit erledigt.

Prüfungszeiträume betragen in der Regel 3 Jahre. Es ergibt sich bei geschickter Einteilung somit eine Einsichtsmöglichkeit Ihrer gesamten Unternehmensdaten von 9 Jahren. Die Möglichkeit der jeweiligen Prüfungserweiterung von 2 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen, bleibt der Finanzverwaltung vorbehalten. Damit verlängert sich die Dateneinsichtsnahme entsprechend. Wenn dieses Prozedere danach wieder von vorn begonnen wird, ist die Finanzverwaltung durchaus in der Lage, Ihr Unternehmen permanent zu checken.

Was meinen Sie, was passiert? Sind Sie darauf vorbereitet? 

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