Klageverfahren Werbungskosten
Neues Musterverfahren zu Kosten der Erstausbildung bzw. des Erststudiums
Beim FG Baden-Württemberg ist ein neues Musterverfahren anhängig, in dem der Steuerzahler den unbeschränkten Werbungskostenabzug seiner Erstausbildungskosten geltend macht. Diese Verfahren ist wichtig für alle Steuerzahler, die sich gegen die neue - steuerzahlerunfreundliche - Gesetzgebung wehren wollen, wonach Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums generell nur als Sonderausgaben abziehbar sind.
Zeit, ein sehr kostbares Gut
Zeit ist ein knappes Gut und daher sehr kostbar. Sie vergeht, lässt sich nicht lagern oder vermehren. Daran kann keiner etwas ändern. Aber jeder hat die Wahl, dieses wertvolle Gut nicht zu beachten, oder es für sich zu nutzen.
Geld, das einmal weg ist, kann man erneut verdienen, Zeit ist aber nicht vermehrbar und man kann sie auch nicht zurück gewinnen.
Dieser Grundsatz, neben umfassender Beratung, leitet uns Ihnen Ihre Arbeit zu erleichtern. Diese gewonnene Zeit können Sie dann für Ihr Unternehmen einsetzen und damit einen Mehrwert erzielen.
Bei uns ist es die Grundlage für weitere Möglichkeiten einer effektiven Zusammenarbeit. Wenn wir den angesprochenen Faktor Zeit für Sie gewonnen haben, können wir, individuell auf Sie zugeschnitten, Ihre betrieblichen Ergebnisse, wenn erwünscht, taggenau zur Einsicht bereit stellen. Sie haben jederzeit vollen Einblick.
Natürlich generieren wir für Sie zugeschnittene Auswertungen, die dann als Grundlage für intensive und effektive Beratungsgespräche dienen. Sei es in der betriebswirtschaftlichen und natürlich in der steuerlichen Gestaltung.
Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt liegt bei uns in der permanenten Vorbereitung auf eine eventuelle Betriebsprüfung. Die neuen Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung durch Einsatz von Software haben sich ja inzwischen herum gesprochen. Kann man sich darauf vorbereiten, oder ist man ihnen hilflos ausgeliefert?
Schauen Sie einfach herein.